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   BFH, 07.05.1969 - I R 106/66   

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https://dejure.org/1969,2915
BFH, 07.05.1969 - I R 106/66 (https://dejure.org/1969,2915)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1969 - I R 106/66 (https://dejure.org/1969,2915)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1969 - I R 106/66 (https://dejure.org/1969,2915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Campingplatz - Verpachtung durch Gemeinde - Wesentliche Einrichtung - Körperschaftsteuerpflichtige Verpachtung - Einrichtungsgegenstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BStBl II 1969, 443
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RFH, 23.08.1939 - I 143/36
    Auszug aus BFH, 07.05.1969 - I R 106/66
    Nach dem RFH-Urteil I 143/36 vom 23. August 1939 (RStBl 1939, 1039) ist die Verpachtung eines Betriebs, dessen Führung größeres Inventar erfordert, nur dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn Inventarstücke vom Verpächter beschafft und dem Pächter zur Nutzung überlassen werden.

    Außerdem genügt es nach dem RFH-Urteil I 143/36 (a. a. O.), daß der Verpächter dem Pächter Inventarstücke, wenn auch in unzureichendem Umfang, überläßt.

  • BFH, 12.07.1967 - I 267/63

    Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Ausstattung des

    Auszug aus BFH, 07.05.1969 - I R 106/66
    Danach ist auch im Streitfall die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen durch den Pächter unschädlich, zumal diese Inventarstücke im Rahmen des Betriebs eines Campingplatzes von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. für das Verhältnis zwischen Gemeinde und Betrieb gewerblicher Art auch Urteil des BFH I 267/63 vom 12. Juli 1967, BFH 89, 416; BStBl III 1967, 679).
  • RFH, 20.01.1942 - I 101/41
    Auszug aus BFH, 07.05.1969 - I R 106/66
    Aus dem RFH-Urteil I 101/41 vom 20. Januar 1942 (RStBl 1942, 269) über die Verpachtung von Grundstücksflächen zur Abhaltung von Märkten ist allenfalls zu entnehmen, daß die Verpachtung der Grundstücksfläche für sich allein nicht ausreicht, um einen Betrieb gewerblicher Art anzunehmen.
  • RFH, 14.10.1941 - I 21/41

    Körperschaftsteuerpflicht der Friedhofsverwaltungen

    Auszug aus BFH, 07.05.1969 - I R 106/66
    Im Fall der Verpachtung der Blumenhalle zielte der Gewerbebetrieb offenbar auf den Verkauf von Blumen ab, so daß es verständlich erscheint, daß der RFH für die Annahme der Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art die Überlassung einer Verkaufseinrichtung verlangte (RFH-Urteil I 21/41 vom 14. Oktober 1941, RStBl 1942, 609).
  • BFH, 05.07.1972 - I R 83/70

    Entgeltliche Überlassung - Anschlagstellen - Öffentliche Straßen - Wege der

    Im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vom 20. Oktober 1958 war die Klägerin indes Eigentümerin von 28 Anschlagstellen und damit -- vom Stand der erforderlichen Einrichtungen her gesehen, an die je nach der Art des Betriebs unterschiedlich hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BFH-Urteile I 267/63 vom 12. Juli 1967, BFH 89, 416, BStBl II 1967, 679, und I R 106/66 vom 7. Mai 1969, BFH 95, 393, BStBl II 1969, 443 -- die Verpachtung eines Ratskellers und eines Campingsplatzes betreffend) -- bei Gebrauchsfähigkeit dieser Anschlagstellen in der Lage, den Betrieb in eigener Regie zu unterhalten.
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